Die Landesregierung hat am 05.03.2021 die 17. Corona Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Diese tritt am 08.03.2021 in Kraft.
Rheinland-Pfalz ist sieben Tage in Folge unter einer landesweiten Inzidenz von 50 geblieben. Damit kommt der dritte Öffnungsschritt, des in der Bund-Länder-Schalte verabschiedeten Perspektivplans, zum tragen.
Ab Montag öffnet der Einzelhandel. Dabei kann für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden, ab 801 Quadratmetern Fläche darf ein Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen. Ab einer Fläche von 2.001 Quadratmetern dürfen sich je 40 Quadratmetern nur ein Kunde oder eine Kundin aufhalten.
Bei einem Ansteigen der landesweiten Inzidenz über 50 für die Dauer von drei Tagen müssen die Geschäfte wieder schließen und haben dann die Möglichkeit, Termin-Shopping anzubieten. Dies gilt nicht landesweit, sondern nur für diejenigen Kommunen, die zu diesem Zeitpunkt eine Inzidenz über 50 haben.
Abrufbar ist die neue Verordnung HIER.
Foto: Landesregierung Rheinland-Pfalz