6. Mai 2021
Derzeit gilt gemäß der Regelungen des §28b Infektionsschutzgesetz in der Stadt Koblenz:
Geöffnet
ist der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.
In all diesen Fällen bleiben natürlich die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht Voraussetzung.
Bei allen weiteren Geschäften ist es möglich
- mit Termin und
- mit einem aktuellen negativen Testergebnis (Teststellen) einzukaufen.
Im Dienstleistungsbereich bleibt alles, was nicht ausdrücklich untersagt wird, offen, also beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches.
Weitere Informationen zu derzeitigen Regelungen/Beschränkungen in Koblenz