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Novelliertes Infektionsschutzgesetz

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Aufgrund dessen, dass der Sieben-Tage Inzidenzwert in Koblenz seit mehr als drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt sind nunmehr die bundesgesetzlichen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes – dort insbesondere § 28 b (“Bundesnotbremse”) sowie die 19. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz – maßgeblich.
Für den Einzelhandel in Koblenz bedeutet dies, dass aktuell das sog. Terminshopping (sog. Click & Meet) mit negativem Test möglich ist.
Übersteigt der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen 150, sind die Ladengeschäfte auch für Kunden im Rahmen des Terminshoppings zu schließen. Es wäre dann nur noch die Abholung vorbestellter Waren (sog. Click & Collect) erlaubt.

Corona-Regeln RLP bei unterschiedlichen Inzidenzwerten