Novelliertes Infektionsschutzgesetz
Aufgrund dessen, dass der Sieben-Tage Inzidenzwert in Koblenz seit mehr als drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt sind nunmehr die bundesgesetzlichen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes - dort insbesondere § 28 b ("Bundesnotbremse") sowie die 19. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz - maßgeblich.Für den Einzelhandel in Koblenz bedeutet dies, dass aktuell das sog. Terminshopping (sog. Click & Meet) mit...